Krankentransportwagen (KTW) - RETTUNG LIPPSPRINGE 1 KTW

Der Krankentransportwagen des Kreises Paderborn ist in der Rettungswache Bad Lippspringe untergebracht. Die Rettungswache befindet sich im DRK Haus Bad Lippspringe und wird von Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen Kräften des Deutschen Roten Kreuz besetzt.

Funkrufname: RETTUNG LIPPSPRINGE 01 KTW 01
Fahrgestell: Mercedes-Benz Sprinter 419 CDi,
Baujahr: 2021
Leistung: 140kW / 190PS
Hubraum: 2987cm³
zul. Gesamtgewicht: 5.000kg
Auf-/Ausbau: WAS
Sondersignalanlage: Intav Selecta Blaulichtbalken, Hella WL-LED Frontblitzer

Ein Krankenwagen wird hauptsächlich zum Durchführen von qualifizierten Krankentransporten verwendet. Häufige Krankentransportarten sind:

  • Transport ins Krankenhaus (Einweisung durch Hausarzt bzw. im Rahmen eines Sanitätsdienstes bei Großveranstaltungen)
  • Transport zu einem Facharzt (Ordination, Ärztezentrum)
  • Transport vom Krankenhaus oder Facharzt zurück nach Hause (Wohnung, Seniorenheim)
  • Verlegungen zwischen Krankenhäusern
  • Ambulanzfahrten, z. B. zur Dialyse oder zum Katheterwechsel – der Patient wird zur Behandlung gebracht und anschließend wieder zurück gefahren
  • Durchführung des Transports von Blutkonserven, wenn keine anderen Fahrzeuge zur Verfügung stehen
  • Zwangseinweisungen bei psychischen Erkrankungen (teils mit polizeilichem Begleitschutz)

Da ein Krankentransportwagen üblicherweise keine Rettungseinsätze durchführt, fährt er selten mit Sondersignal („Blaulicht“), ist aber für den Notfall damit ausgerüstet. Die Besatzung hat eine entsprechende Ausbildung und kann auch im Notfall eine Erstversorgung durchführen. In der Regel wird für die Notfallrettung aber ein Rettungstransportwagen bzw. ein Notarzteinsatzfahrzeug eingesetzt.

In folgenden Fällen kann ein Krankentransportwagen Rettungseinsätze durchführen:

  • Fahrzeug welches am nahesten am Einsatzort ist (First Responder bzw. Ersthelfer)
  • Kein Rettungswagen frei, da diese bereits alle im Einsatz sind
  • Entsendung eines Rettungswagens erscheint aufgrund der Notrufinformation ungerechtfertigt
  • „Massenanfall von Verletzten“ (MANV)

In Deutschland ist die erforderliche Besatzung eines KTW durch die Rettungsdienstgesetze der einzelnen Bundesländer geregelt. Es handelt sich immer um mindestens zwei Personen, von denen der fachlich besser Ausgebildete in den meisten Ländern ein Rettungssanitäter sein muss.

Quelle: Wikipedia

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